18 x DLG-Prämierung!

Das wohl bekannteste und
folgenreichste Braugesetz der Welt wurde am
23. April 1516 in Ingolstadt durch
Herzog Wilhelm IV verkündet, und ist
noch heute als bayerisches Reinheitsgebot von größter Bedeutung.
Im ursprünglichen Wortlaut ist das Reinheitsgebot wie folgt niedergeschrieben:
“Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden soll.”
“Das Bier soll nicht saur schmecken, es soll recht klar, von guten Körnern oder Getreide gekocht, genügsam ablegen, und nicht jung seyn: Ich will hierzu noch fügen, daß es soll wohl gegohren, von Geschmack rein und etwas piquant seyn, beym Einschenken ein klein-bläsichtes, milchicht-ähnliches Schäumchen behalt-
en, und den Urin wohl abführen. Mich deucht, hierinnen sind alle Eigenschaften eines guten und zugleich gesunden Bieres begriffen.”
Getreu dieses Grundsatzes verwenden wir auch heute nur diese Zutaten zum Brauen unserer Jacob-Biere.
Nur so ist es möglich, das wahrscheinlich beste Weißbier der Welt zu brauen, mit den vornehmsten Eigenschaften eines Bieres, wie sie schon 1735 niedergeschrieben wurden.
Unsere Braugerste beziehen wir von
ausgewählten Landwirten aus unserer unmittelbaren Umgebung.
Das Brauwasser kommt aus
Bodenwöhrer Quellen und ist rein und frisch.
Den Hopfen liefert das
weltbekannte Hopfenanbaugebiet der Hallertau.
Die zur Gärung benötigte Hefe wird
in einer eigenen Hefe-Reinzucht ausschließlich zur Verwendung in Jacob-Bieren
selbst hergestellt.
In diesem Sinne: "Zum Wohl" mit frischen Jacob-Bieren!